Vorbereitung auf die staatliche Prüfung zum/zur Abwassermeister*in
(im Auftrag der DWA-Hauptgeschäftsstelle)
Die Kvhs Norden bietet – beginnend im Januar eines jeden Jahres – einen Prüfungsvorbereitungskurs für die Prüfung zum/zur staatlich geprüften Abwassermeister*in an. In diesem Kurs werden die Teilnehmenden auf die grundlegenden und handlungsspezifischen Prüfungen zum/zur Abwassermeister*in vorbereitet. Für den arbeits- und berufspädagogischen Teil und die Ausbildereignungsprüfung kann ein zusätzliches Angebot unterbreitet werden.
Der Unterricht verteilt sich über knapp zwei Jahre und beginnt im Januar mit einem einwöchigen Einführungsblock. Anschließend finden drei weitere Schulungswochen sowie acht Unterrichtswochenenden statt. Im September wird vor der Bezirksregierung Düsseldorf der erste Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikation“ abgelegt.
In dem darauffolgenden Unterrichtsjahr bis zur Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikation“ im Herbst sind weitere sechs Schulungswochen und 14 Wochenendseminare geplant, in denen die Teilnehmenden auf die Aufgaben und Inhalte der zweiten Prüfung vorbereitet werden.
Der Unterricht findet in Norden statt.
Folgende Unterrichtszeiten ergeben sich für den Wochenendunterricht:
Freitag: | 15.00 Uhr – 19.15 Uhr | 5 Unterrichtsstunden |
Samstag: | 08.00 Uhr – 15.45 Uhr | 8 Unterrichtsstunden |
Wochenstundenzahl: | 13 Unterrichtsstunden |
Die Unterrichtszeiten der Schulungsblöcke verteilen sich wie folgt:
Montag: | 10.00 Uhr – 17.00 Uhr | 6 Unterrichtsstunden |
Dienstag: | 08.00 Uhr – 17.00 Uhr | 9 Unterrichtsstunden |
Mittwoch: | 08.00 Uhr – 17.00 Uhr | 9 Unterrichtsstunden |
Donnerstag: | 08.00 Uhr – 17.00 Uhr | 9 Unterrichtsstunden |
Freitag: | 08.00 Uhr – 12.30 Uhr | 5 Unterrichtsstunden |
Wochenstundenzahl: | 38 Unterrichtsstunden |
In dem Einführungsblock, den insgesamt neun Schulungswochen und 22 Wochenenden werden den Teilnehmenden die notwendigen Stoffinhalte des grundlegenden und handlungsspezifischen Prüfungsteils vermittelt.
Die Prüfungen finden vor der Bezirksregierung Düsseldorf statt.
September | grundlegende Qualifikation (schriftliche Prüfung) |
November | handlungsspezifische Qualifikation (schriftliche Prüfung) |
Januar | handlungsspezifische Qualifikation (schriftliche Prüfung) |
Der Unterricht wird von dem erfahrenen Team der KVHS Norden, der Abteilung Umwelttechnik, durchgeführt. Daneben dienen weiterhin bewährte Siedlungswasserwirtschaftsingenieure, Abwassermeister sowie Fachleute aus Verwaltung und Wirtschaft als Lehrkräfte.
Als Lehrmaterial steht ausgewählte Literatur und Skriptmaterial zur Verfügung. Der Fernlehrgang ist berufsbegleitend und erfordert etwa 21 Monate intensives Arbeiten in den drei oben genannten wesentlichen Teilen: Die Bearbeitung des Lehrmaterials erfolgt während des Unterrichts und im Selbststudium und wird durch Übungsaufgaben und Lernkontrollen gefestigt
Grundlegende Qualifikationen:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen:
Handlungsbereich Technik
- Betrieb
- Überwachung
- Instandhaltung
Handlungsbereich Organisation
- Kostenwesen
- Betriebsführung, Betriebsüberwachung und Kundenorientierung
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Recht
Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Managementsysteme
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Abwassertechnik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Ver- und Entsorger*in und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Weitere Regelungen beschreibt die Verordnung und sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen.
Die Kosten für den Kurs „Meisterschule in Wochenend-/Blockform“ betragen für DWA-Mitglieder 6.000,00 € incl. Kursmaterialien (7.200,00 € für Nicht-DWA-Mitglieder). Dieser Betrag ist zahlbar in acht Raten (vierteljährlich) und beinhaltet nicht den arbeits- und berufspädagogischen Teil.